Alufelgen




Im Oktober 2004 stand die Anschaffung von Winterreifen für meinen Kangoo an. Die richtigen Winterreifen waren schnell gefunden. Was hat das ganze nun mit Alufelgen zu tun? Wenn man schon neue Felgen für einen zweiten Satz Reifen anschaffen muß, ist zu überlegen ob man wieder Stahlfelgen kauft oder Alufelgen. Stahlfelgen kosten auch Geld, ca. 40 EURO pro Stück. Alufelgen gibt es aber auch schon für kleines Geld, so ab ca. 50 EURO. An der Stelle fingen die Probleme an. Es sollten unbedingt 14 Zoll Alufelgen sein, auf denen die Sommerreifen passen. Ich wollte nicht die neuwertigen 14" Sommerreifen durch neue 15" Sommerreifen ersetzen. Alle Billigangebote aus der Werbung waren nicht für meinen Kangoo zugelassen. Bei 15" Alufelgen wurde ich schnell fündig, da aber auch erst ab 75 EURO pro Felge. 15" Felgen durften es aber aus oben erwähntem Grund nicht sein. Das wäre alles zu teuer geworden. Neue Sommerreifen, teure Alus und dann noch Eintragung. Es mußte so gehen, wie ich es mir schon ausgedacht hatte. Nach intensiver Suche fand ich eine 14" Felge mit Zulassung für den Kangoo. Es war in meinen Augen die schönste, dann war es bei meiner Suche die einzige 14" Felge und dann noch  zum Hammer-Preis von 51,50 EURO pro Stück.

Es ist eine 6Jx14" Alufelge von Artec Typ AF. Hier könnt ihr die ABE runterladen.

Besser konnte es nicht sein. Noch waren die Felgen aber nicht auf dem Auto. Es gab 12 Auflagen/ Hinweise zu beachten! Bei Reifen.com war der Reifen-Konfigurator sehr Vorbildlich, man konnte die ABE einsehen, der Preis war super und man hat Berater mit denen man chatten kann. Zwei Wochen später kosteten die gleichen Felgen 64 EURO pro Stück, UVP leigt bei 75 EURO. Ich habe wohl zur richtigen Zeit zugegriffen und ein Angebot erwischt.

Hier der Auszug aus der ABE und meine Anmerkung (kursiv):
Auflagen und Hinweise
1) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigen zu lassen.

Das sollte selbstverständlich sein, das man nur ein technisch intaktes Fahrzeug verändert.


2) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Nach der Eintragung muß man meistens auch einen neuen Fahrzeugschein machen lassen.


3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.

Also falls für die Felge nichts angegeben, gelten die Reifen aus dem Fahrzeugschein. Beim Kangoo sthet als Serienbereifung 165/70R14-85 und als zulässige Reifengrösse 175/65R14-82. Die Reifengösse führte zu Problemen mit dem Händler. Man schickte mir die Felgen zu nächst nicht, weil man sagte ich dürfe sie nicht fahren. Mein Wagen hätte schon serienmässige 175er. Klärung brachte die Rücksprache mit dem Tüv und ich bekam meine Felgen.


4) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

Ist denke ich klar. Was man hier noch nicht weiß, das in in Auflage 33 Änderungen verlang werden.

5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen oder Metallschraubventilen zu verwenden. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. bzw. TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen auf keinen Fall über die Radkontur hinausragen.

Auch klar.


6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.

Keine Regel ohne Ausnahme. Beim Kangoo muß die Felge, gemäß Auflage 33, an der Hinterachse mit längerne Radbolzen befestigt werden.


7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

Jawohl!


8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

Sollte man mal gehört haben!

9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.

Hier wid es für die Leute interessant die auf die Alus Winterreifen aufziehen. Ich nutze sie ja nur für die Sommerreifen, aber es soll ja Leute geben die keine Winterreifen haben und dann auf die Sommerreifen Schneeketten packen. Das geht mit dieser Felge nicht!


10) Die Sonderräder können nur an der Radinnenseite wahlweise mit Klammer- oder Klebegewichten ausgewuchtet werden.

Grau ist alle Theorie. Sie waren zuerst mit Klebegewichten innen gewuchtet. Das passt an der Vorderachse aber nicht mit dem Bremssattel. Sie sind an der Außenseite geklammert. Der Tüv hat es gesehen und er hat es nicht bemängelt.

33) Bei Verwendung des Sonderrades ist aus Freigängigkeitsgründen des Rades die Montage einer Distanzscheibe von 5 mm Dicke (max. Außendurchmesser 139 mm) an Achse 2 erforderlich. Es sind dann Radschrauben mit einer Schaftlänge von 35 mm erforderlich. Die Distanzscheibe und die zugehörigen Befestigungsteile sind auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen.

Das ist sehr interessant. Distanzscheiben mit 5mm Dicke findet man genug und viele im Katalog, aber welchen Außendurchmesser haben die? Um grossen Ärger zu vermeiden, habe ich welche von H&R genommen. Mein Teilehändler hat bei H&R angerufen und Rücksprache wegen dem Außendurchmesser von maximal 139mm gehalten. Meine H&R Distanzscheiben haben einen Aussendurchmesser von 130mm, DR-System, Artikelnummer 10264601, Preis 36,83 EURO. Neue Radschrauben werden auch noch benötigt. Die original Renault-Schrauben sind 26 mm lang. Die zu den Alufelgen gelieferten Radschrauben sind 29 mm lang. Mein Reifenhändler meinte es gäbe keine 35 mm langen Schrauben, entweder man nähme die Schrauben der Alufelgen oder kürze 38 mm Schrauben auf 35 mm. Ich habe Schrauben von Power Tech gefunden, die die Forderungen ohne Änderungen erfüllen. Benötigt werden 8 Stück, M12x1,5x35 mit Kegelbund, Freundschaftspreis bei meinem Reifenhändler 12 EURO, weil er mir zuerst die falschen Schrauben besorgt hatte.


36) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 920 kg.

Bei einer zulässigen Achslast von 840 kg kein Problem.


Nach dem alle notwendigen Teile besorgt waren um Auflage 33 zu erfüllen, wurden von den Stahlfelgen die Sommerreifen abgezogen und die Winterreifen aufgezogen. Die Winterreifen hatte ich ebenfalls bei einem Internetreifenhändler besorgt, aber bei einem anderen als die Alufelgen. Die Sommerreifen wurden auf die neuen Alufelgen gezogen. Beim auswuchten stellte sich heraus das eine Alufelge eine Macke hatte. Eigentlich ein Transportschaden, ist aber nur für Eingeweihte sichtbar, daher habe ich auf Umtausch verzichtet. Ein normaler Reifenhändler berechnet für diese Aktion tatsächlich 8 Montagevorgänge zu je 10 EURO. Ich konnte es zum Glück bei einem lokalen Schrauber für 30 EURO machen lassen.

Um mögliche Probleme auszuschließen war ich bereits vor dem Kauf der Felgen bei unserem Tüv und habe mich beraten lassen. Dem entsprechend problemlos verlief auch die Eintragung. Es war ein neuer Tüv-Prüfer, türkischer Abstammung, aber bei der Abnahme absolut deutsche Gründlichkeit. Das Hinterrad mußte ich runternehmen, damit die Dicke und der Außendurchmesser der Distanzscheiben kontrolliert werden konnte. Ebenfalls kontrolliert wurde die länge der Schrauben. 25 Minuten Kontrolle am Wagen und 20 Minuten für das schreiben  des Gutachtens. Mit Wartezeit war ich zwei Stunden beim Tüv, Kostenpunkt 69 EURO.Zur Eintragung der Alufelgen mußte der Fahrzeugbrief beim Tüv vorgelegt werden! Dann muß noch der Fahrzeugschein beim Strassenverkehrsamt geändert werden, auch wieder Kosten.

Es ist teurer geworden als ich dachte. Ich hatte nicht mit den Kosten für die Distanzscheiben und Schrauben gerechntet und die Tüv-Gebühren waren auch das Doppelte als veranschlagt, weil es wegen der Reifengrösse eine andere Art Eintragung war. Was der Spaß gekostet hat kann sich ja jeder selbst zusammen rechnen. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Bezogen auf die geplante Nutzungsdauer sind die Mehrkosten gegenüber Stahlfelgen für mich zu vernachlässigen.



Ich hoffe ich konnte ein paar nützliche Tipps geben. Die Angaben sind wie immer ohne Gewähr. Informiert euch vor dem Kauf am besten bei eurem Tüv-Prüfer ob er es auch einträgt. Ein Reifenhändler will nur verkaufen. Das kann hinterher zu problemen führen. Lob und Kritik richtet ihr biete an webmaster@vieruhrmorgens.de